
Der neue Ford E-Transit
Bis zu 7.500€ Umweltbonus sichern.
DER NEUE FORD E-TRANSIT
Vollelektrisch. Keine Kompromisse. Der neue Ford E-Transit ist das erste batterie-elektrische Ford Nutzfahrzeug.
Es verbindet ein Höchstmaß an Produktivität mit innovativer Technologie, ohne dass Sie Kompromisse bei Robustheit, Leistungsfähigkeit oder Vielseitigkeit eingehen müssen.
Ein 400-Volt-Akku mit 68 kWh nutzbarer Energie erledigt die ganze Arbeit, sodass Sie sich keine Sorgen mehr um Umweltzonen machen müssen.
Der Akku des neuen Ford E-Transit bietet eine beeindruckende Reichweite von bis zu 317 km2 mit nur einer Ladung.
Der neue Ford E-Transit ist in drei Höhen und drei Längen erhältlich und bietet ein Laderaumvolumen von bis zu 15,1 Kubikmetern3. Wählen Sie aus der Vielzahl verschiedener Konfigurationsmöglichkeiten das Modell, das am besten zu Ihrem Unternehmen passt.
Die Produktabbildungen können in einzelnen Details von erhältlichen Modellen abweichen oder Wunschausstattungen und Zubehör gegen Mehrpreis erhalten. Die gezeigten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional gegen Mehrpreis, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspakets. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Preislisten oder fragen Sie Ihren Ford Partner.
Ford entwickelt seine Produkte laufend weiter. Daher behält sich Ford das Recht vor, angegebene Ausstattungsmerkmale, Spezifikationen, Farben, Preise etc. der verschiedenen Produkte zu verändern.
Bitte beachten Sie, dass die im Konfigurator enthaltenen Bilder für einige Modelle nicht vollständig dynamisch und endgültig sind. Daher kann das Design / die abgebildete Ausstattung Abweichungen zu der tatsächlichen Version aufweisen. Bitte entnehmen Sie die Details der Preisliste und informieren sich bei Ihrem Ford Partner.
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[1]Der Umweltbonus wird beim Kauf bestimmter Ford Neufahrzeuge, die sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, gewährt. Er setzt sich zur Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss und einem Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises zusammen. Hiervon ausgenommen sind Ford Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen werden, da diese Fahrzeuge die neue Innovationsprämie erhalten. Hierbei wird der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt, während der Herstelleranteil unverändert bleibt. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2022 möglich. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
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[2]Gemäß Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure (WLTP). Es können bis zu 317 km Reichweite (beabsichtigter Zielwert nach WLTP kombiniert) bei voll aufgeladener Batterie erreicht werden – je nach vorhandener Serien- und Batterie-Konfiguration. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Fahrzeugzustand, Alter der Lithium-Ionen-Batterie) variieren.
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[3]Gemessen in Kubikmetern und mit eingebauter vollständiger Trennwand
Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.
*Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen:
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
*Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden oder unter www.dat.de erhältlich.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.